29.12.2009 - Bioenergie im Landkreis Osterode - NABU fordert naturverträglichen Ausbau
Angesichts der derzeitigen Prüfung von Bioenergieanlagen in Lerbach, Lasfelde und Bad Lauterberg stellt der NABU Osterode in
einer Pressemitteilung heraus, dass Energie aus Biomasse als eine der regenerativen Energieformen aus Sicht des Natur- und
Umweltschutzes im Grundsatz begrüßt werde. Aber auch die erneuerbaren Energien müssten nachhaltig und naturverträglich
produziert werden. Insbesondere stellt der Maisanbau eine Bedrohung ganzer Landschaften dar. Monokulturen brächten nicht
nur der Landwirtschaft mittel- und langfristig große Probleme, sondern sie bedrohen vor allem die für Mensch und Natur so
wichtige Artenvielfalt.
Der Trend zu Monokulturen mit Energiemais führt zu einer erhöhten Bodenerosion und Grundwasserbelastung sowie zu einem
massiven Verlust wertvoller Lebensräume. Biomasse-Erzeugung sollte deshalb berücksichtigen, dass der Maisanteil in der
Biogasanlage 50 Prozent nicht überschreitet und beim Anbau auf Gentechnik verzichtet wird. Insbesondere müsse verhindert
werden, dass Grünland umgebrochen werde.
Die vorhandenen Anbauflächen für die Produktion von Nachwachsenden Rohstoffen sind begrenzt. Ihre energetische Nutzung
konkurriert zum Teil mit der Erzeugung von Nahrungsmitteln, aber auch mit der stofflichen Verwertung und mit Belangen des
Naturschutzes. Der Einsatz von Biomasse zur Energieerzeugung muss daher mit den konkurrierenden Zielen und Nutzungen
vereinbar sein.
In einzelnen niedersächsischen Regionen beansprucht Mais mehr als 50 Prozent der Ackerfläche, ein Ende ist nicht abzusehen
und auch der Regenwurm wird verdrängt. „Die Produktivität des Regenwurms ist für die Zukunft unserer Gesellschaft wichtiger
als die Produktivität der größten Bank“, bilanziert der NABU und liefert auch gleich die Begründung: „Regenwürmer meiden
Mais, weil Futter aus organischem Zersetzungsmaterial fehlt, damit ist die Bodenfruchtbarkeit in vielen Regionen gefährdet“.
Um eine nachhaltige, umweltschonende Energieversorgung auch langfristig sicherzustellen, muss der Anbau von Biomasse nach
den Kriterien einer naturverträglichen Landwirtschaft erfolgen. Nur durch die Einhaltung ökologischer Mindeststandards kann
der gute Ruf nachwachsender Rohstoffe auch in Zukunft gewährleistet werden. Vor diesem Hintergrund setzt sich der NABU
dafür ein, dass die Nutzung nachwachsender Rohstoffe folgende Grundsätze erfüllt:
- Beschränkung des Anteils einer Fruchtart (z. B. Silomais) auf maximal 50 Prozent.
- Einhaltung einer mindestens dreigliedrigen Fruchtfolge, wobei kein Fruchfolgeglied mehr als 50 Prozent ausmachen darf.
- Verzicht auf den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen.
- Verzicht auf Intensivierung und Umbruch von Grünland.
- Weitgehender Verzicht auf Pestizide
- Nachweis einer ökologischen Ausgleichsfläche (Blühstreifen, Feldgehölze) in Höhe von mindestens 10 Prozent der Betriebsfläche
- Verzicht von Erntemaßnahmen vor dem 1. Juli (Schutz von Niederwild und Bodenbrütern)
- Verzicht auf den Anbau von Energiepflanzen auf ökologisch sensiblen Flächen
- Erhaltung eines hohen Wirkungsgrads der Biogasanlage (70 %) durch konsequente Nutzung der Abwärme (Kraft-Wärme-Kopplung)
- Nachweis ausreichender Lagerkapazitäten für die Gärreste, um zu häufige und ökologisch nicht vertretbare Ausbringungsfahrten (z. B. im Winterhalbjahr) zu vermeiden.
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